Die Nachhaltigkeit der Energieversorgung und die G20

G20: Nachhaltikeit der Energieversorgung

Die deutsche G20-Präsidentschaft verfügt über die Gestaltungskraft und Glaubwürdigkeit, die Weichen in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung weltweit zu stellen. Sie muss diesen Prozess initiieren und mit den G20-Partnern darüber hart verhandeln.

Was bedeutet „Nachhaltigkeit der Energieversorgung“?

Nach den Worten der G20 sollten Energiesysteme „gut funktionierende, offene, wettbewerbsfähige, effiziente, stabile und transparente Energiemärkte“ sein und „eine wirkungsvollere und integrativere globale Energiearchitektur“ fördern, die „den sich ändernden Gegebenheiten in der weltweiten Energielandschaft besser Rechnung trägt“. Explizit bekennen sich die Regierungs- und Staatsoberhäupter der G20 dabei „zur Ausgestaltung einer erschwinglichen, zuverlässigen und nachhaltigen Zukunft im Energiebereich mit geringen Treibhausgasemissionen und unter Verwendung von Energiequellen und -technologien.“[1]

Letztlich bedeutet eine nachhaltige Energieversorgung den vollständigen Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen. Denn schon die Emissionen aus den bereits erschlossenen Öl-, Gas- und Kohlevorkommen hätten zur Folge, dass wir die international vereinbarte Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 °C überschreiten würden. Allein die bei der Verbrennung des Öls und Gases aus den schon erschlossenen Förderstätten anfallenden Emissionen würden zu einer Überschreitung der 1,5 °C-Grenze führen! Wenn die Energiestrategien also mit den Klimaschutzverpflichtungen in Einklang gebracht werden sollen, liegt auf der Hand, dass keine neuen Infrastruktureinrichtungen zur Gewinnung und Förderung fossiler Brennstoffe mehr gebaut werden sollten.[2] Nach anderen Forschungsergebnissen dürfen nach 2017 keine Kohle- oder Gaskraftwerke mehr gebaut werden, wenn nicht riskiert werden soll, dass damit die Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 °C mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr einzuhalten sein wird.[3]

Selbstverpflichtung der G20

2016 haben sich die G20-Mitgliedsstaaten verpflichtet, „dem Pariser Klimaschutzabkommen so schnell wie im Rahmen unserer nationalen Verfahren möglich beizutreten“. Mit dem Pariser Abkommen von 2015 haben sich die Staats- und Regierungschef/innen der G20 und anderer Länder zu dem Ziel bekannt, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C und möglichst unter 1,5 °C zu begrenzen. Die wirksame Umsetzung dieses Abkommens bestände in einer grundlegenden Verlagerung der Energiesysteme: weg von fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien.

Darüber hinaus hat die G20 zugesagt, ihre Arbeit weiterhin an der „weltweiten Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (...) auszurichten“, in der 17 Nachhaltigkeitsziele festgelegt wurden, die die Weltgemeinschaft bis zum Jahr 2030 erreichen soll. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsziels 7 soll die Weltgemeinschaft bis 2030 „den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern“, „den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen“ und „die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln“.[4]

Beim Gipfel 2014 in Australien haben die Staats- und Regierungsoberhäupter der G20-Staaten auch die Grundsätze der G20 zur Energiezusammenarbeit[5] beschlossen, die einen kollektiven Ansatz der G20 für eine nachhaltige Energieversorgung verfolgen.

Die Grundsätze der G20 zur Energiezusammenarbeit vom 16. November 2014[6]

Im gemeinsamen Bewusstsein, dass die internationale Energiearchitektur den sich ändernden Gegebenheiten in der weltweiten Energielandschaft besser Rechnung tragen muss, kommen wir, die Staats- und Regierungsoberhäupter der G20-Staaten, überein, zusammenzuarbeiten mit dem Ziel:

  1. den allgemeinen Zugang zu bezahlbarer und verlässlicher Energie für alle zu sichern,
  2. die internationalen Energieinstitutionen im Hinblick auf Schwellen- und Entwicklungsländer repräsentativer und integrativer zu gestalten,
  3. gut funktionierende, offene, wettbewerbsfähige, effiziente, stabile und transparente Energiemärkte anzuregen und zu erleichtern, die den Handel und Investitionen im Energiebereich fördern,
  4. die Erfassung und Verbreitung qualitativ hochwertiger Energiedaten und -analysen zu fördern und zu erleichtern,
  5. die Energiesicherheit durch Dialog und Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen wie etwa im Bereich der Notfallmaßnahmen zu erhöhen,
  6. ineffiziente Subventionen für fossile Brennstoffe, die zu verschwenderischem Umgang verleiten, mittelfristig zu rationalisieren und schrittweise abzubauen in dem Bewusstsein, dass gleichzeitig eine gezielte Unterstützung für die Bedürftigen erforderlich ist,
  7. nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Entwicklung im Einklang mit unseren Klimaschutzaktivitäten und Verpflichtungen zu unterstützen – unter anderem durch die Förderung kostenwirksamer Energieeffizienz, erneuerbarer Energieträger und sauberer Energie,
  8. die Konzeption, Entwicklung, Demonstration und großflächige Einführung innovativer Energietechnologien – auch sauberer Energietechnologien – zu fördern und zu erleichtern,
  9. die Zusammenarbeit zwischen internationalen Energieinstitutionen zu intensivieren und vorhandene Doppelstrukturen zu minimieren

Hindernisse bei der Umsetzung der G20-Selbstverpflichtung

Ein übergeordnetes Hindernis im Hinblick auf das Bekenntnis der G20 zu einer „nachhaltigen Energieversorgung“ besteht darin, dass in dem von der G20 artikulierten Energieverständnis wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf der einen Seite sowie ökologische und soziale Nachhaltigkeit auf der anderen Seite nach wie vor in einem deutlichen Spannungsverhältnis zueinander stehen. Die anhaltende Fokussierung auf wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist nicht gleichbedeutend mit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit.

Für die G20 ist es von entscheidender Bedeutung, die im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarten Ziele zu erreichen, da ihre Mitgliedsstaaten etwa die Hälfte aller Treibhausgasemissionen verursachen. Das vielleicht größte Hindernis für das Erreichen der Ziele des Pariser Abkommens ist die Aussage der G20, dass „Erdgas ein emissionsärmerer fossiler Brennstoff ist“ und dass die G20 „die Zusammenarbeit für Lösungen verstärken“ will, „die eine (…) Förderung, Verbringung und Verarbeitung von Erdgas fördern“[7]. Dies widerspricht sinnvollen Maßnahmen, um die im Pariser Abkommen festgelegte Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C sicherzustellen.

Die G20 muss ihren Teil zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele beitragen, indem sie insbesondere den universellen Zugang zu Energie für alle sichert. Zwar erklären die G20-Staaten in ihrem Kommuniqué von 2016: „Wir streben eine Zusammenarbeit mit Staaten südlich der Sahara sowie aus dem asiatisch-pazifischen Raum an, um den universellen Zugang zu erschwinglichen, zuverlässigen, sauberen, nachhaltigen und modernen Energiedienstleistungen zu verbessern“.[8] Aber die einzigen Anhaltspunkte dafür, wie dies erreicht werden könnte, finden sich in einem freiwilligen Aktionsplan mit beschränkter Tragweite.[9]

Die energiepolitischen Selbstverpflichtungen der G20-Staaten – über das Pariser Klimaschutzabkommen und die Nachhaltigkeitsziele – stehen auch im Widerspruch zu Infrastrukturinitiativen der G20, die bereits heute für 50 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Zum Beispiel wurde beim G20-Gipfel von 2016 eine globale Allianz zur Vernetzung von Infrastruktur ins Leben gerufen, um die Infrastruktur-Masterpläne in allen Regionen der Welt zu stärken und zu vernetzen. Da sich die Staats- und Regierungsoberhäupter der G20 in ihrem Kommuniqué von 2016 zur Diversifizierung der Energiequellen – und nicht zur vornehmlichen Nutzung erneuerbarer Energien – bekannt haben, könnte diese Allianz dazu führen, dass sich die Länder auf Generationen hinaus auf CO₂-intensive Technologien festlegen.

Die Allianz und der damit verbundene, im Rahmen des G20-Gipfelprozesses geschaffene Globale Infrastruktur-Knotenpunkt sind vorrangig darauf ausgerichtet, Infrastrukturinvestitionen auszubauen, insbesondere durch große, grenzüberschreitende Öffentlich-Private-Partnerschaftsprojekte (ÖPP – in Englisch bekannt als Public-Private-Partnership-Projekte, PPP) in vier Sektoren: Energie, Verkehr, Wasser sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Risiken von Mega-PPPs werden von der G20 heruntergespielt. Die G20-Mitgliedsstaaten sollten ihre Allianz so umgestalten, dass damit Infrastrukturinvestitionen ausgebaut werden, mit denen die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele schneller erreicht werden.

Fortschritte/Rückschritte

Nachdem im Rahmen der G20 seit Langem über eine nachhaltige Energieversorgung diskutiert wurde, ist 2013 im Rahmen der russischen G20-Präsidentschaft erstmals eine Arbeitsgruppe „Energie und Nachhaltigkeit“ eingerichtet worden. Im Mittelpunkt der energiebezogenen Ergebnisse in der Schlusserklärung der Staats- und Regierungschef/innen von 2013 standen verschiedene Forderungen, die darauf abzielen, die Arbeitsweise der Energiemärkte effizienter und transparenter und die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten. Wie oben angemerkt, wurden beim G20-Gipfel 2014 in Australien die problematischen Grundsätze der G20 zur Energiezusammenarbeit beschlossen. Auf demselben Gipfel wurde allerdings auch der Aktionsplan zur freiwilligen Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz verabschiedet, der einen Schritt nach vorn darstellt.

Auf ihrem Gipfeltreffen 2015 in der Türkei haben die G20-Staats- und Regierungsoberhäupter den Aktionsplan der G20 für den Zugang zu Energie[10], der sich auf den Zugang zu Elektrizität in Subsahara-Afrika konzentriert, beschlossen – insbesondere weil dieser Aktionsplan an die UN-Initiative „Nachhaltige Energie für alle“[11] anknüpft und die Verwirklichung des universellen Zugangs zu Energie sowie den Beitrag betont, den die erneuerbaren Energien zum Erreichen dieses Ziels leisten können.

Die Billigung des Pariser Klimaschutzabkommens beim G20-Gipfel in China war eindeutig ein Schritt nach vorn auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Energieversorgung angesichts des Klimawandels, auch wenn die Sprachregelungen zum Erdgas und die Tatsache, dass beim Abbau der Subventionen für fossile Brennstoffe keine Fortschritte erzielt wurden, enttäuschend sind. Ein weiterer kleiner Fortschritt war, dass in die neu gestartete G20-Initiative zur Unterstützung der Industrialisierung in Afrika und in den am wenigsten entwickelten Ländern ausdrücklich die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz einbezogen wurden.

Die (angestrebte) Ausrichtung für die Zukunft

Um ihren ernsthaften Einsatz für eine nachhaltige Energieversorgung deutlich zu machen, sollten die Staats- und Regierungschef/innen der G20

  • klar darlegen, wie sie die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und die Nachhaltigkeitsziele erreichen wollen. Insbesondere sollten die Staats- und Regierungsoberhäupter der G20 deutlich machen, dass es bei der globalen Energieerzeugung und -nutzung der Abkehr von den fossilen Brennstoffen bedarf. Dies würde die Größenordnung des im Energiesystem erforderlichen Transformationsprozesses deutlich machen und den Investor/innen signalisieren, dass große Volkswirtschaften sich dafür einsetzen, diesen Wandel zu erleichtern.
  • an der gerechten Gestaltung dieses Wandels mitwirken, bei der die entwickelten Länder, die den größten Teil der bisherigen Emissionen verursacht haben, eine Vorreiterrolle übernehmen sollten – nicht nur durch ihr eigenes Handeln, sondern auch durch ihre Unterstützung für die Entwicklungsländer. So fordert es auch das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC). Diese Unterstützung sollte dazu beitragen, dass für die Entwicklungsländer erneuerbare Energien nicht teurer sind als importierte fossile Brennstoffe oder die Erschließung eigener Lagerstätten.
  • ihren Energieansatz überprüfen und mit den Nachhaltigkeitszielen in Einklang bringen. Insbesondere sollten sich die Staats- und Regierungschef/innen der G20 konsequent von einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsdefinition leiten lassen, die Umweltaspekte und soziale Gesichtspunkte miteinbezieht. Darüber hinaus sollten sie deutlich machen, wie sie das Nachhaltigkeitsziel 7 zu unterstützen gedenken und wie sie in diesem Zusammenhang unter anderem den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern, die deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie einfordern und die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz bis 2030 verdoppeln wollen.[12]
  • explizit die Grenzen und Risiken von Megaprojekten und Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP-Projekten) im Hinblick auf das Erreichen nachhaltiger Ergebnisse anerkennen und die Globale Allianz zur Vernetzung von Infrastruktur entsprechend umgestalten. Auch das Mandat und der Arbeitsplan des Globalen Infrastruktur-Knotenpunkts sollten überarbeitet werden, um zu gewährleisten, dass an alle Projekte die Grundanforderung der Nachhaltigkeit gestellt wird. (Siehe auch #6 dieser Serie zu Infrastrukturinvestitionen und ÖPP.)
     

Ausgewählte Stimmen der Beteiligungsgruppen

  • In China haben Vertreter/innen der „Civil 20“ (C20) darauf gedrängt, die Subventionen für fossile Brennstoffe im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen schrittweise abzubauen, den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen und Verbesserungen bei Energieeffizienz und -einsparung herbeizuführen.[13] In der Türkei hat die C20-Beteiligungsgruppe die Staats- und Regierungschef/innen der G20 aufgefordert, „die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien zur Priorität bei Infrastrukturinvestitionen zu machen“, „die Investitionen von nicht nachhaltigen Megaprojekten auf dezentrale, lokale Infrastrukturvorhaben umzulenken“, die Subventionen für fossile Brennstoffe bis 2020 schrittweise abzubauen und bei der Unterstützung des allgemeinen Zugangs zu verlässlicher und sauberer Energie bis 2030 eine Vorreiterrolle zu übernehmen.[14]          
  • Die G20-CEO-Beratergruppe der Internationalen Handelskammer hat im Juni 2016 „Sechs Schritte auf dem Weg zu Nachhaltigkeit und Sicherheit in der Energieversorgung“[15] veröffentlicht und darin die Staats- und Regierungschef/innen der G20 ermuntert, Optionen für alle Energieträger offenzuhalten, um die Abhängigkeit von bestimmten Energiequellen zu verringern.
  • Die „Business 20“-Beteiligungsgruppe in China hat anerkannt, dass erhebliche Finanzmittel für erneuerbare Energien und Energieeffizienzbranchen mobilisiert werden müssen, damit die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens erreicht werden. In diesem Sinne empfehlen sie der G20, Anreize für ökologisch orientierte Investitionen zu schaffen, die Finanzierungskosten für solche Investitionen zu senken und Standards für ökologisch orientierte Investitionen festzulegen.[16]         
  • Die „Think Tank 20“-Beteiligungsgruppe betonte beim Gipfel in der Türkei, „wie wichtig es ist, eine kohärente und langfristige Strategie zu entwickeln, um Anreize für einen robusteren nachhaltigkeitsorientierten Infrastrukturrahmen zu schaffen“ – im Einklang mit der Notwendigkeit, verstärkt in Infrastruktur einschließlich Energieinfrastruktur zu investieren.[17]

Deutschland hat einen reichen Erfahrungsschatz, wie eine Energiewende erfolgreich gestaltet werden kann, aber auch, wie Sand ins Getriebe geraten kann, wenn Anreizsysteme wegfallen und Politik zugunsten von Monopolanbietern gemacht wird. Die deutsche G20-Präsidentschaft verfügt über die Gestaltungskraft und Glaubwürdigkeit, die Weichen in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung weltweit zu stellen. Sie muss diesen Prozess initiieren und mit den G20-Partnern darüber hart verhandeln.

Dieser Artikel ist ein Beitrag aus unserem Dossier "G20 im Fokus".

Quellen:

[1] Kommuniqué der Staats- und Regierungschef/innen der G20 zum Gipfeltreffen von Hangzhou vom
4./5. September 2016, Ziffer 23, Arbeitsübersetzung der Bundesregierung.

[2] Muttit, Greg: The Sky’s Limit: Why the Paris climate goals require a managed decline of fossil fuel production. Hg. Oil Change International, September 2016.

[3] Pfeiffer, Alexander; Millar, Richard; Hepburn, Cameron; Beinhocker, Eric: The 2°C capital stock' for electricity generation. Committed cumulative carbon emissions from the electricity generation sector and the transition to a green economy. In: Applied Energy, H. 179, S. 1.395–1.408, Oktober 2016.

[4] Kommuniqué der Staats- und Regierungschef/innen der G20 vom 4./5. September 2016 (siehe Fußnote 1).

[5] Die Grundsätze der G20 zur Energiezusammenarbeit lagen öffentlich bislang nur in englischer Sprache vor, vgl.: G20 Principles on Energy Collaboration, November 2014, Anhang zum Kommuniqué der Staats- und Regierungschefs der G20 zum Gipfeltreffen von Brisbane am 15./16. November 2014. Eine Arbeitsübersetzung der Bundesregierung zu dem betreffenden Kommuniqué findet sich – ohne die Grundsätze zur Energiezusammenarbeit.

[6] Übersetzung im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung.

[7] Kommuniqué der Staats- und Regierungschef/innen der G20 vom 4./5. September 2016 (siehe Fußnote 1).

[8] Ebenda.

[9] G20 Enhancing Energy Access in Asia and the Pacific: Key Challenges and G20 Voluntary Collaboration Action Plan, 2016.

[10] G20 Energy Access Action Plan: Voluntary Collaboration on Energy Access, 2015.

[11] Näheres dazu unter: http://www.se4all.org/.

[12] Der Bericht der Vereinten Nationen „Transforming Our World: The 2030 agenda for sustainable development“, September 2015, ist hier in einer deutschen Arbeitsübersetzung.

[13] Communiqué of Civil Society 20 vom 6.7.2016.

[14] C20 Turkey Communiqué: A world economy that includes all, 16.9.2015.

[15] Siehe hier: http://www.iccwbo.org/News/Articles/2016/Six-steps-to-energy-sustainability-and-security/

[16] Towards an Innovative, Invigorated, Interconnected, and Inclusive World Economy: B20 2016 Policy Recommendations to the G20, Juli 2016.

[17] The G20 Antalya Communiqué: The main achievements and the way Forward, 2015.